Normdaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. März 2014, 13:43 Uhr

Normdaten kann man als Zwischending zwischen kontrolliertem Vokabular und eigenständiger Informationsressource auffassen. Mit dem kontrollierten Vokabular verbindet sie die Funktion, einen Gegenstand (in diesen Fällen häufig eine Person, Körperschaft usw.) auch dann sicher identifizierbar zu machen, wenn dieser verschiedene Namen trägt oder ein Name für mehrere unterschiedliche Gegenstände steht. Anders als bei kontrollierten Vokabularen beschreibt ein Normdaten-Eintrag immer einen konkreten Gegenstand und nicht eine Klasse von Gegenständen (z.B. eine bestimmte Produktionsfirma und nicht die Gesamtheit aller Produktionsfirmen). In dieser Hinsicht können kontrollierte Vokabulare auch eigenständige Informationsressourcen darstellen.

Normdaten in der Filmografie des DIF

Die Entitäten in der filmografie des DIF sind Normdaten.

  • Filmwerke: Die 82.000 Filmwerke bilden die umfangreichste und differenzierteste Normdatei des deutschen Films. Derzeit wächst der Bestand um rund 200 Filmwerke monatlich.
  • Personen: Mit diesen Filmwerken verknüpft sind 184.000 Filmschaffende, zwischen denen wiederum Beziehungen angegeben werden können. Derzeit wächst der Bestand um rund 500 Personen monatlich.
  • Körperschaften: Die mit Filmwerken verknüpften 22.000 Körperschaften umfassen z.B. Produktionsfirmen, Auftraggeber, Förderer, Musikbands; auch sie können mit Personen in Beziehung gesetzt werden. Derzeit wächst der Bestand um rund 500 Körperschaften jährlich.
  • Gruppen
  • (Werkvorlage)
  • (Musikwerk)
  • (Plakat)

Datenaustausch und Zusammenarbeit mit Normdateien anderer Institutionen

(Ab Sommer 2014) Als erste Entität werden die Inhalte der filmschaffenden Personen mit den Personen einer allgemeinen Normdatei, der Gemeinsamen Normdatei (GND) der Bibliotheken des deutschsprachigen Raums, ausgetauscht (derzeit rund 3 Mio. Personen). Die miteinander "verknüpften" Datensätze werden somit gemeinsam gepflegt:

  • Die Redakteure können im Datenbestand des Partners suchen und vorhandene Daten übernehmen, bevor sie sie ergänzen.
  • Alle Änderungen und Ergänzungen in der Filmografie-zdb werden am folgenden Morgen um 6 Uhr in die GND übertragen. Gleichzeitig werden Änderungen des Vortags an den verknüpften GND-Datensätzen in die zdb übernommen.

Zwar handelt es sich nur um ausgewählte Bestandteile der Datensätze, dennoch ist insgesamt eine Arbeitsersparnis und wachsenden Qualität auf beiden Seiten zu erwarten.

Recherchierbar sind die Personendaten nicht nur auf filmportal.de und in den Katalogen deutschsprachiger Bibliotheken: Durch weitere Kooperationen wird ihre Sichtbarkeit über verschiedene Portale weltweit erhöht, und damit auch die Verlinkung auf die Deutsche Filmografie!

Modelle und Spezifikationen

Allgemeine Richtlinien für Normdateien

  • IFLA (Hg.): Guidelines for authority records and references (= UBCIM-Publications, New Series, Vol. 23). München (Saur) 22001: 46 S. → pdf
  • International Council on Archives (ICA): ISAAR(CPF) - International Standard Archival Authority Record for Corporate Bodies, Persons and Families. Paris (ICA) 2004: 94 S. → pdf