FAQ Arbeiten mit ZDB und BArch BASYS3
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einige Daten und Fakten zur historischen Filmzensur
- 2 Oft gestellte Fragen
- 2.1 Was ist ein Bildfilm?
- 2.2 Was ist ein Industriefilm?
- 2.3 Was ist ein Lehrfilm?
- 2.4 Was ist ein Amateurfilm?
- 2.5 Wie trage ich FBW-Prädikate richtig ein?
- 2.6 Wie gebe ich eine Person als „Wissenschaftliche Leitung“ an?
- 2.7 Was muss ich beim Eintragen von Auszeichnungen beachten?
- 2.8 Was tue ich, wenn ich keine genauen Angaben zum Kennzeichen einer DDR-Zensur habe und was habe ich sonst in diesem Zusammenhang zu beachten?
- 2.9 Wie gehe ich mit einer zweiten Fassung eines Filmwerks um?
- 2.10 Ich finde weitere Daten im Sichtungsprotokoll. Darf ich die Infos übernehmen?
- 2.11 Was ist der Unterschied zwischen AvT und Übernahmetitel?
- 2.12 Wie wird mit Kompilationen umgegangen? (vorläufiger Status!)
- 2.13 Wie gehe ich mit "Interim" in Titeln um?
- 2.14 Was mache ich mit Filmwerken, welche "COPY OF" im Titel haben?
- 2.15 Was mache ich, wenn in der BASYS3 unter Musik "Archiv" angegeben ist?
- 2.16 Was tun bei E- und W-Wochen?
- 2.17 Können zu Recherchezwecken Anfragen an Abgeber oder andere Institutionen gestellt werden?
- 2.18 Wie gehe ich mit Aufnahmen von Gerichtsprozessen und Operationen um?
- 2.19 Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob es sich um eine deutsche Produktion handelt?
- 2.20 Wie gehe ich mit Musikvideos um?
Einige Daten und Fakten zur historischen Filmzensur
Am 12. Mai 1910 tritt das Reichslichtspielgesetz in Kraft, ab da erfolgt die Prüfung der Filme über die jeweiligen Filmprüfstellen (Berlin/München).
Davor wurde sie von den jeweiligen Polizeibehörden in Berlin / Hamburg (Lehrerkommission im Auftrag der Polizeibehörden) /München (Militärzensur) /Stuttgart vorgenommen.
Prüfungslücken gibt es in der Übergangszeit um 1919/20.
Oft gestellte Fragen
Was ist ein Bildfilm?
Bei einem Bildfilm läuft Musik zu einem Standbild. Beim Anlegen gilt er als Werbefilm und erhält zusätzlich „(Bildfilm)“ im Titel.
Was ist ein Industriefilm?
Ein Industriefilm zeigt die Tätigkeiten, Verfahren oder Produkte eines Wirtschaftsunternehmens. Dieses wird als Auftraggeber oder Produzent (Produktionsfirma) angegeben. Der Industriefilm hat, wie der Dokumentarfilm auch, Drehbuch oder Szenarium.
Was ist ein Lehrfilm?
Ein Lehrfilm zeigt Schritt-für-Schritt-Anweisungen beruflicher Tätigkeiten oder informiert Mitarbeiter über Sicherheit und Weiterbildung (Schulungsfilm). Er hat außerdem Drehbuch oder Szenarium, aber kein Konzept.
Was ist ein Amateurfilm?
Ein Amateurfilm wird in der Regel nicht von einer Produktionsfirma hergestellt, die Produzenten sind Privatpersonen. Das Material kann ungeschnitten vorliegen. Meist keine weitere Crew.
Wie trage ich FBW-Prädikate richtig ein?
FBW-Prädikate werden als Auszeichnung eingetragen. Dabei wird das Feld „Veranstaltung“ mit „FBW“ befüllt, in das Feld „Bezeichnung“ wird „Prädikat: XY“ eingetragen.
Wie gebe ich eine Person als „Wissenschaftliche Leitung“ an?
Im Auswahlmenü der Tätigkeiten „Produktionsleitung_Sonstiges“(279) auswählen und „Wissenschaftliche Leitung“ in P2-Feld eintragen
Was muss ich beim Eintragen von Auszeichnungen beachten?
Die Nummer (10. Offenbacher Schweinefilm-Festival) des Festivals wird nicht eingetragen, lediglich der Titel. In das Feld „Bezeichnung“ gehört die Statuette (Lola, Bambi, Goldene Kamera…).
Was tue ich, wenn ich keine genauen Angaben zum Kennzeichen einer DDR-Zensur habe und was habe ich sonst in diesem Zusammenhang zu beachten?
Im Zweifelsfall gilt: Wenn nicht anders angegeben, dann handelt es sich um ein A-Protokoll. Manchmal kann es auch vorkommen, dass mehrere Protokolle (A-/B-/C-/D-Protokolle) genannt werden. Dann wird trotzdem nur das „A-Protokoll“ eingetragen. Die Prüfnummern werden bei der DDR-Zensur NICHT aufgenullt.
Wie gehe ich mit einer zweiten Fassung eines Filmwerks um?
Der Film wird als eigenständiges weiteres Filmwerk angelegt. Der Titel wird folgendermaßen eingetragen: „TITEL [2. Fassung]“
Ich finde weitere Daten im Sichtungsprotokoll. Darf ich die Infos übernehmen?
Für filmografische Ergänzungen sinnvoll. Also: Credits ja. Fassungs- bzw. Manifestationsangaben nein.
Was ist der Unterschied zwischen AvT und Übernahmetitel?
Archivtitel sind nicht eindeutig filmografisch vom Bundesarchiv zuordbar. Es handelt sich dabei um Fragmente oder Behilfskonstruktionen. Übernahmetitel sind solche, die Filmwerke bei der Übernahme durch das Bundesarchiv bereits haben. Dies wird z.B. durch Dosenaufschriften festgelegt. Ihre Richtigkeit und der eigentliche Inhalt der Filmdosen muss zu einem späteren Zeitpunkt durch das Bundesarchiv gegebenenfalls korrigiert werden.
Wie wird mit Kompilationen umgegangen? (vorläufiger Status!)
Kompilationen werden bis auf Weiteres nicht bearbeitet. Das Wort "Kompilation" wird ins Matching-Feld eingetragen. Kompilationen werden in der Matching-Maske mit irrelevant versehen. Die Matching-Anmerkungen werden in JIRA übernommen und sichergestellt, dass Kompilation im Anmerkungsfeld steht. Das JIRA-Ticket ist dann zur Löschung vorzumerken gemäß dem Grundsatz: "(K)eine Aufnahme = (k)ein Ticket.
>> Änderungen: Können Kompilationen einem Filmwerk zugeordnet werden, so kann dies mit "Zuordnung nicht sicher" getan werden. Ist eine Zuordnung nicht sicher, so wird das Werk auf "Irrelevant" gesetzt. Lassen sich Kompilationen mit allen Folgen/ Teilen einer Reihe/ Serie identifizieren, so wird immer auf die erste Folge / den ersten Teil des Werks gematched. Achtung: Die alte Vorgehensweise der Erstellung eines Gesamteintrags wird nicht mehr praktiziert!!!
Wie gehe ich mit "Interim" in Titeln um?
Betrifft: Interim-Titel bzw. Interim-Record werden nicht aufgenommen, wenn kein Exemplar dran hängt. Sie sollten eigentlich nicht mehr in der BASYS3 vorkommen. Wenn doch, so können sie über JIRA direkt an das Bundesarchiv weitergeleitet werden. siehe Protokoll vom Workshop Wertelisten Treffen am 6.9.2018.
Was mache ich mit Filmwerken, welche "COPY OF" im Titel haben?
Hat der Datensatz kein Exemplar und die Worte "COPY OF", so ist das Filmwerk irrelevant, kann in der BASYS3 auch als solches im Anmerkungsfeld gekennzeichnet werden und wird nicht aufgenommen.
Was mache ich, wenn in der BASYS3 unter Musik "Archiv" angegeben ist?
Wenn in der BASYS3 im Feld Musik der Begriff "Archiv" angegeben wird, so wird diese Information nicht in die ZDB übertragen.
Was tun bei E- und W-Wochen?
Sollten ein Archivtitel, ein Jahr sowie filmografische Angaben vorhanden sein, so wird ein neues FW angelegt. Handelt es sich um Rohmaterial kann dieses als Gattung ausgewählt werden. ACHTUNG: Rohmaterial NUR für E- und W-Wochen!
Können zu Recherchezwecken Anfragen an Abgeber oder andere Institutionen gestellt werden?
Rechercheanfragen können in begründeten Einzelfällen an Institutionen gestellt werden. Dies wird nach Absprache mit GD und ES getan.
Wie gehe ich mit Aufnahmen von Gerichtsprozessen und Operationen um?
Sollten keine Klarnamen im Titel vorhanden sein, so können die Filmwerke ohne Bedenken aufgenommen werden. Handelt es sich bei den Namen um (historisch wichtige) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, so werden diese trotz Nennung des Namens aufgenommen. Der Rest wird "irrelevant".
Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob es sich um eine deutsche Produktion handelt?
Im Relativen Anmerkungsfeld der ZDB wird folgender Satz eingetragen, wenn das Produktionsland nicht mit 100%iger Sicherheit eingetragen werden kann:
Produktionsland DE nicht endgültig gesichert.
Wie gehe ich mit Musikvideos um?
Es kann beim Anlegen der Basis-Daten eines Filmwerks eine beliebige Gattung ausgewählt werden. Diese wird dann nach dem Speichern in "Musikvideo" umgeändert und nochmals gespeichert.